#368 – retrololo braucht Hilfe

#368 – retrololo braucht Hilfe

Vorwort: Ich entschuldige mich vorab, dass es heute um ein etwas trockenes Thema geht. Ich weiß, das gefällt mir auch nicht! 😛

Und dann ist es auch noch so viel Text! Uff, muss das sein?

Bevor ihr jetzt genervt den Beitrag wieder wegklickt, würde ich euch bitten, dass ihr euch die Zeit nehmt und die folgenden Zeilen in Ruhe lest. Es ist vielleicht einer der wichtigsten Texte der letzten Jahre, auch wenn mir das Thema so gar nicht gefällt…

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Ich hasse das Internet. Nein, eigentlich stimmt das nicht, denn das weltweite Netzwerk aus Milliarden von Computern ermöglicht es mir, meine Gedanken in digitaler Form festzuhalten und mit euch zu teilen. Sei es nun ein verrücktes Bastelprojekt, alte Technik, Kindheitserinnerungen aus den Neunzigern oder einfach nur ein Bild von zwei glücklichen Häschen:

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Was ich aber hasse, sind die „organisatorischen Themen“, die rund um meinen kleinen Internet-Blog in regelmäßigen Abständen anfallen. Da wären zum einen die technischen Aspekte, wie z.B. die Verwaltung von Domains, die Pflege des Webservers sowie die Überarbeitung und optische Gestaltung des Auftritts an sich. Dann wollen alle verwendeten Softwarekomponenten auf Aktualität überprüft werden, um keinen Angriffsvektor für Hacker oder sonstige Leute, die Security-Schwachstellen ausnutzen, zu bieten. Ebenso müssen Backups erstellt werden, damit sich die Seite im Notfall wiederherstellen oder umziehen lässt. Sehr häufig werden auch von mir verlinkte Webseiten ungültig (sind nicht mehr online oder wurden umgezogen) und müssen durch neue Links ersetzt werden. Dafür braucht es geeignete WordPress-Plugins, die das periodisch überprüfen.

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Und das war nur die Technik! Daneben gibt es noch die von mir gerne als „Papierkram“ betitelten Aufgaben, welche durch die virtuelle Interaktion mit dem Besucher der Webseite entstehen. So wollen z.B. regelmäßige Leser bei Erscheinung eines neuen Beitrages per Mail informiert werden. Das erfordert die Verwaltung und den Versand von Nachrichten, was natürlich auch wieder entsprechende Plugins benötigt. Und wisst ihr eigentlich, wie schwierig es mittlerweile ist, eine vernünftige Kommentar-Funktion anzubieten? In Zeiten von KI-Bots wird man gerne mal mit Hilfe von automatisch ausgeführten Skripten mit Spam-Kommentaren (Werbung, Propaganda, Anfragen zur Veröffentlichung von Texten in meinen Namen, dubiose Links und Webseiten, etc.) überflutet, die dann mühevoll mit gut gepflegten Ausschlusslisten, oder im dümmsten Fall manuell gefiltert und gelöscht werden müssen. Das macht Spaß – nicht!

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Oder nehmen wir das Thema Barrierefreiheit. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anforderungen in dem Umfeld und Seitenbetreiber müssen tunlichst darauf achten, ihre Webseite möglichst für alle zugänglich zu gestalten, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Konkret heißt das angepasste HTML-Tags (ARIA-Attribute) und Beschreibungen für Screenreader-Software, alternative Texte für jedes eingefügte Bild sowie eine möglichst einheitliche und durchgängig gegliederte Struktur der Überschriften und Navigationselemente. Ach ja, und dann gibt es natürlich noch etliche Kriterien in Bezug auf Lesbarkeit (Kontrast, Schriftfarbe, etc.), schließlich sollen ja auch farbenblinde oder generell sehbehinderte Leute die Seite nutzen können.

Neulich meinte mal ein Arbeitskollege zu mir: „Hey, warum sieht dein Blog so altbacken aus?“. Ich war nett und habe mit „weil mir das schlichte Retro-Design so gut gefällt“ geantwortet, aber die ehrliche Antwort wäre wohl eher „weil ich so lange an den verdammten Farbreglern herumgespielt habe, bis endlich alle Evaluierungstools für Barrierefreiheit mit Farben und Kontrast zufrieden waren“. Was soll man noch sagen? Willkommen im Internet dieses Jahrtausends.

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Versteht mich nicht falsch, ich bin definitiv für Inklusion, aber nur um die ganze Arbeit mal in ein Verhältnis zu setzen: „retrololo“ ist größtenteils ein Ein-Mann-Projekt und ich muss sehr viel Zeit investieren, um all diese Facetten abzudecken und regelmäßig Inhalte liefern zu können. Wobei ich zugeben muss, das das nur auf den Inhalt der Beiträge zutrifft. Im Hintergrund sind tatsächlich mehrere Leute am werkeln, damit die Webseite läuft.

An dieser Stelle vielleicht mal ein kleiner „roll call“: Um den technischen Part kümmert sich Webmaster Max, welcher auch dankenswerter Weise die Serverkosten trägt und gelegentlich mit 3D-Druck-Teilen sowie technischem Support rund um die Webseite aushilft. Dann gibt es noch Grafiker Michi, welcher mir sporadisch Bilder für den Blog erstellt. Das Korrekturlesen (Rechtschreibung, Grammatik, Satzbau – wer kennt es nicht aus dem Deutschunterricht) übernimmt Lektorin Tanja.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle regelmäßigen und unregelmäßigen Unterstützer, die den retrololo-Blog zu dem machen, was er ist. Ohne euch wäre das nicht zu stemmen. Ihr seid echte Legenden! 🙂

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Es ist wirklich verblüffend, wie sich das Internet im Lauf der letzten Jahre verändert hat. Heutzutage muss man einfach auf so vieles achten. Manchmal vermisse ich die Zeiten, in denen jeder und dessen Oma (oder Hund) einen Internetauftritt hatte. So ganz ohne Impressum, Datenschutzerklärung, EU-Cookie-Richtlinie oder penetrant aufpoppenden Boxen, die jeder nur noch genervt mit „alles akzeptieren“ beiseite klickt. Schon klar, die Zeiten von 56K-Modems und AOL sind vorbei und wir leben mittlerweile in einer ganz anderen Welt mit deutlich mehr Risiken. Trotzdem finde ich es erschreckend, an was man heutzutage alles denken muss, um sich halbwegs sicher durch den Online-Dschungel zu bewegen. Zumal es sich bei dem Blog ja nicht um den Internetauftritt eines Multimilliarden-Dollar-Konzerns handelt, sondern um eine kleine, privat geführte Webseite.

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So viel zu einem hoffentlich kurzweiligen, transparenten Einblick in das Leben (oder die Sorgen) eines kleinen Webseitenbetreibers. Schon interessant, wie das alles im Hintergrund so funktioniert, aber warum erzähle ich euch das überhaupt?

Nun, vor einigen Monden geriet der retrololo-Blog ins Fadenkreuz eines dänischen Unternehmens, welches mit Bildagenturen auf der ganzen Welt zusammenarbeitet, um deren Urheberrechte im Internet zu schützen. Es wird uns vorgeworfen, die Bildrechte einer englischen Firma verletzt zu haben, indem wir geschütztes Bildmaterial in einem der Beiträge auf dem retrololo-Blog verwendet haben. Konkret geht es um dieses Bild:

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HA! Dachtet ihr wirklich, ich wäre so blöd und würde ein Bild, für das ich Ärger bekommen habe, nochmals online stellen? Nein, das geht natürlich nicht. Aber Spaß beiseite: Was soll ich sagen? Die Dänen haben leider Recht. Das betroffene Bild wurde tatsächlich von mir ohne entsprechende Lizenz in einem Beitrag verwendet. Ich kann mir bis heute nicht erklären, wie es zu dem Lapsus gekommen ist, weil ich für gewöhnlich relativ genau prüfe, ob ich eine Grafik nutzen darf oder eben nicht. Errare humanum est?

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Mittlerweile habe ich das Bild natürlich vollständig von meiner Webseite, bzw. dem Server entfernt. Also alles paletti? Leider nein, denn da wir keine gültige Lizenz für die Grafik hatten, bestehen Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung der Nutzung sowie auf Zahlung eines Entschädigungsbetrags. Es ist von 500€ die Rede, allerdings geht es dabei nur um die Schadensersatzansprüche. Von weiteren Kosten (wie z.B. einem Unterlassungsanspruch) war in dem Erstkontakt noch gar nicht die Rede. Na Prost Mahlzeit!

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Und jetzt? Einfach zahlen und gut ist? Lieber nicht. Im Lauf der letzten Jahre habe ich gelernt, dass man solche Diskussionen besser juristischen Fachleuten überlässt, um Folgekosten und Probleme zu vermeiden. Ich habe den Fall also an einen Urheberrechtsanwalt übergeben, welcher die Kommunikation mit der Gegenpartei übernommen hat. Ziel war es, eine Einigung zu erzielen und u. a. durch eine modifizierte Unterlassungserklärung weitere Kosten abzuwenden. Natürlich will auch ein Anwalt bezahlt werden und das Honorar schluckt bereits gut die Hälfte der initialen Schadensersatzforderung, aber dennoch macht es Sinn, diesen Weg zu gehen. Mit solchen Angelegenheiten ist leider nicht zu spaßen.

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Mehrere Mails und Wochen des Bangens (wohlgemerkt „Bangen“, nicht „bangen“ :P) später, konnte die Sache schlussendlich durch die Zahlung von 350€ Schadensersatz (plus die bereits entrichteten Kosten für den Anwalt in ähnlicher Höhe) beglichen werden und ich bin froh, dass es jetzt vorbei ist. Am Ende vom Tag bleibt der Schreck, der sich fast etwas wie ein surrealer Alptraum anfühlt. Ich kann die Urheber durchaus verstehen und es ist ja auch völlig legitim, dass niemand möchte, dass seine Werke zweckentfremdet und vermarktet, bzw. kommerzialisiert werden. Andererseits finde ich es schon sehr traurig, dass über solche Wege – gerade von nicht-kommerziell arbeitenden Privatpersonen – Geld erwirtschaftet wird. Hätte es ein einfaches „Hey, bitte unterlassen Sie das“ nicht auch getan?

Was ich persönlich ebenfalls sehr schade finde, ist auch die Art und Weise, wie diese Unternehmen mit einem umspringen. Ich habe den Fehler sofort zugegeben und das irrtümlich verwendete Bild auch umgehend entfernt, trotzdem kamen permanent weitere Anfragen zum gleichen Sachverhalt per Mail. Dabei wird, erst mit förmlicher, dann mit persönlicher Ansprache, extrem Druck aufgebaut und mit Behauptungen um sich geworfen. Gerade als Privatperson steht man bei solchen Anfragen und Themen erst mal da wie der Ochse vorm Berg und weiß nicht, was man jetzt tun soll.

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Ich vermute, dass genau darin die Taktik solcher Abmahnkanzleien liegt. Druck aufbauen und verunsichern, um so die Leute zu schnellen Zahlungen zu bewegen. Der Schadensersatzbetrag wird dabei exakt so hoch angesetzt, dass sich der Gang zum Anwalt schon fast nicht lohnt und betroffene (also abgemahnte) Personen einfach ohne große Diskussionen in den sauren Apfel beißen und blechen. Super Geschäftsmodell, oder? Ernsthaft, welchen Mehrwert hat das für unsere Gesellschaft? Können die nicht einfach Bäume pflanzen oder Wale retten? 😛

Auch wenn man schlussendlich durch Beauftragung eines Anwalts ein paar Euro mehr löhnt, sollte man definitiv den Weg zum Rechtsberater antreten. Einerseits gibt man so das Thema in professionelle Hände und hat weniger Stress und andererseits läuft man nicht Gefahr, in weitere Fallen zu tappen. Übernimmt man hingegen selbst die Kommunikation mit der Gegenpartei, kann es z.B. passieren, dass man unabsichtlich Informationen teilt, aus denen dann eine Gewerblichkeit der Seite abgeleitet wird, was wiederum zu weiteren (und vor allem höheren) Forderungen führen kann. Ein Anwalt weiß dagegen, was zu tun ist und wird der Gegenseite nur so viele Informationen mitteilen, wie unbedingt notwendig ist.

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Apropos Gewerblichkeit. Mich hat überrascht, dass – obwohl es meiner Ansicht nach dafür keinerlei Anhaltspunkte gibt – stets argumentiert wurde, dass es sich bei dem retrololo-Webblog um eine gewerblich betriebene Seite handelt und dass sich der gewerbliche Charakter aus dem redaktionellen Inhalt der Seite ergibt. Ich denke (oder hoffe?), dass das nur ein taktisches Manöver war, um mehr Geld einfordern zu können. Ich bin der festen Überzeugung, dass ich diese Webseite zu 100% privat und nicht-kommerziell betreibe, da ich keinerlei Gewinnerzielungsabsichten habe, keine Werbung schalte oder irgendwelche Dienstleistungen bewerbe. Es ist halt einfach „nur“ ein Hobby.

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Sei es drum – nach diesem „Warnschuss“ bin ich natürlich etwas paranoid und habe versucht, mich etwas tiefer in die rechtlichen Facetten, speziell in das Thema „Bildrechte“ einzuarbeiten. Je mehr man liest, umso komplizierter wird es. Dabei sind die Rahmenbedingungen eigentlich klar: Wir dürfen urheberrechtlich geschützte Werke nicht nutzen, also verwenden wir bestenfalls ausschließlich selbst erstellte Fotos. Doch auch hier muss beachtet werden, dass diese dann keine urheberrechtlich geschützten Sachen zeigen. Streng genommen, dürfte man also auch z.B. keine selbst erstellten Screenshots von Videospielen oder Aufnahmen aus gedruckten Werken verwenden. Viele Studios und Publisher dulden das aber oder besitzen sogar eigene Fan-Content-Richtlinien. Häufig stehen wohl auch die kommerzielle Absichten als entscheidender Faktor im Raum, ob und wenn ja in welcher Form so etwas gezeigt werden darf.

Selbst bei vermeintlich gemeinfreien Bildern (public domain) muss aufgepasst werden. Abhängig von der verwendeten Bildlizenz muss ggf. der Schöpfer des Bildes referenziert und/oder auf den jeweiligen Lizenztyp verwiesen werden. Und auch wenn das Bild vom Schöpfer vollständig in die öffentliche Hand gegeben wurde, muss geklärt werden, ob die Lizenz international oder nur in bestimmten Ländern gilt. Es gibt Fälle, in denen z.B. eine generelle Erlaubnis wieder durch lokales Recht ausgeschlossen wird. Es ist einfach alles so unfassbar kompliziert.

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Richtig interessant wird es dann bei den von mir ach so geliebten und gerne genutzten Memes. Grundsätzlich ist deren Verwendung ohne konkrete Erlaubnis des Rechteinhabers verboten. 2021 wurde aber mit § 51a UrhG eine gesetzliche Regelung geschaffen, welche einerseits EU-Recht umsetzt und andererseits mehr Rechtssicherheit für kreative Auseinandersetzungen mit bestehenden Werken bieten soll. Klingt prinzipiell gut, doch auch hier gibt es etliche Spielregeln. So muss beispielsweise eine erkennbare Auseinandersetzung mit dem Originalwerk stattfinden, sei es in kritischer, ironischer oder überzeichnender Form. Ebenso muss das originale Werk erkennbar bleiben, aber durch Verfremdung so verändert werden, dass es zu einer eigenständigen Aussage kommt.

Ähm, okay? Aber was heißt das jetzt konkret und wer beurteilt, wann welche Auslegung für welche Memes zutrifft? Und wisst ihr was? Selbst konkrete Beispiele helfen mir nicht dabei, eine klare Trennung zwischen legal und illegal zu finden. So wäre es z.B. vermutlich erlaubt, einen Ausschnitt aus einem Film zu nehmen und dort den Protagonisten sich durch entsprechende Textmarkierung über ein Alltagsproblem wie fehlendes W-LAN beschweren zu lassen. Die Verwendung eines unveränderten Fotos, lediglich mit der Beschriftung „Chill“ wäre wohl zu wenig und somit nicht von dem Paragrafen abgedeckt. Aha…?

Ich gebe es auf. Auf meinem Blog befinden sich mittlerweile über 10.000 Bilder und ich bin im Lauf der letzten Wochen mehrfach (!) durch alle (!) bisherigen Beiträge durchgegangen, um potenziell problematische Aufnahmen zu identifizieren und diese entsprechend anzupassen oder zu löschen. Teilweise wurden in mühsamer Kleinstarbeit neue Memes und Grafiken erstellt. Ich will gar nicht an die vielen Stunden Lebenszeit denken, die in solchen Aktionen versenkt werden. Ich habe mein Bestes getan, aber eine hundertprozentige Sicherheit hat man wohl nie.

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Also, was bleibt hängen? Solltet ihr selbst mal in so eine Situation rutschen, kann ich euch nur empfehlen, den augenscheinlich unbequemen Weg zum Fachanwalt zu gehen. Jede direkte Kommunikation mit der Gegenpartei ist eine blöde Idee und kann für mehr Probleme und Folgekosten sorgen. Als konkreten Tipp kann ich euch die Plattform abmahnheld.de ans Herz legen. Die Beratung ist kompetent, menschlich und lösungsorientiert.

Beim Schreiben dieser Zeilen stelle ich mir die Frage, was ich persönlich aus der Sache gelernt habe. Wenn ich ehrlich bin, nicht viel. Die rechtliche Lage vieler Themen rund um einen Internetauftritt ist so unfassbar komplex und man findet kaum verlässliche Aussagen. Viele Gesetze wirken schwammig und bieten massig Interpretationsspielraum. Aber wehe dem, man begeht einen kleinen Fehltritt (wie auch immer der aussieht), schon geht der Schaden in den drei- wenn nicht vierstelligen Bereich.

Ich persönlich finde es deprimierend, wenn nicht gar unzumutbar, was mittlerweile vom mündigen, Internet- und Technik-affinen Bürger erwartet wird, nur um ein paar Informationen mit der Welt zu teilen. Aber was weiß ich schon. Man muss es positiv sehen. Immerhin bestätigt mich diese Erfahrung bei meiner Berufswahl, lieber „etwas mit Computern“ gelernt zu haben und mich – zumindest nicht täglich – mit den Untiefen des Urheberrechts beschäftigen zu müssen! 😉

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Kommen wir abschließend zum Titel des heutigen Beitrags. Warum brauch ich denn jetzt Hilfe?

Es war nie mein Ziel, Gewinn mit der Webseite zu erwirtschaften. Daran hat sich auch nichts geändert – im Gegenteil. Mir ging, bzw. geht es einfach nur darum, eine Art digitale Wissensdatenbank meiner Projekte zu erstellen und ganz nebenbei euch an ein paar meiner Basteleien teilhaben zu lassen. Hier gibt es keine Werbung und auch keine sonstige Monetarisierung über Crowdfunding-Plattformen wie z.B. Patreon oder ähnliche Systeme, nichts. Der retrololo-Blog wird einfach nur just for fun geführt, bleibt zu 100% privat und kostenlos für jeden und alle. Solange ich hier das Sagen habe, wird sich daran auch nichts ändern! 😉

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Dennoch muss ich der Realität ins Auge sehen und auch die Kosten im Blick behalten. Ich habe kein Problem damit, Geld für mein Hobby (sei es nun in diverse Ersatzteile oder Bastelprojekte im Allgemeinen) zu investieren, aber bei mir hört der Spaß auf, wenn ich einen hohen dreistelligen Betrag nur für rechtliche Sperenzchen hinblättern darf.

Ich kann euch gar nicht sagen, wie sehr mir das den Spirit raubt und dazu führt, das gesamte Projekt in Frage zu stellen. Die Aktion mit dem Bild hat mich ziemlich gefrustet und so ungern ich das auch ausspreche: Noch so einen „Einschlag“ überlebt die Seite vielleicht nicht.

Das ist sehr schade, weil an und für sich macht mir das Bloggen nach wie vor Spaß und ich hätte noch so viele Ideen und Themen, die ich gerne verwirklichen und mit euch teilen würde.

So, genug gejammert. Ich will auch gar nicht zu sehr auf die Tränendrüse drücken, aber trotzdem möchte ich hiermit den ein oder anderen ermutigen, ggf. eine kleine Spende via PayPal da zu lassen:

Spende an retrololo

Seht das einfach als kleine Unterstützung an, die es mir ermöglicht, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die ganzen rechtlichen Fragen etwas entspannter sehen zu können. Das Geld wird natürlich zweckgebunden zur Begleichung der angefallenen, rechtlichen Kosten verwendet.

Fun Fact: Nagelt mich bitte nicht darauf fest, aber so wie ich es überblicke, handelt es sich rein rechtlich betrachtet bei eurer Spende dann wohl um eine Schenkung. Schließlich bin ich kein gemeinnütziger Verein, der eine Spendenquittung oder ähnliches ausstellen kann. Diese Spenden, ähm, ich meine Schenkungen, können somit auch leider nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sorry! Für einen guten Zweck – und wenn es nur der Erhalt einer ganz besonderen Webseite ist – sind sie aber in jedem Fall. 🙂

In diesem Sinne – bis die Tage, ciao!

2 Comments

  • Antworten Mingo

    6. März 2026, 18:37

    Hey! Es tut mir wirklich leid, was dir passiert ist. Diese „Firmen“ sind leider nur darauf aus, Menschen in die Ecke zu drängen. Ich habe mal eine Dokumentation gesehen, die dies genauer erklärt. Darin wurde gezeigt, wie regelrecht Honeypots in Form von Webseiten online gestellt werden, um darauf zu warten, dass jemand in die Falle tappt und eines der Bilder verwendet. Es ist wirklich traurig, wie skrupellos Menschen sein können. Deshalb versuche ich auf meinem Blog nur eigene Bilder zu verwenden. Wenn es wirklich nicht anders geht, schreibe ich die jeweilige Person an. Ich hoffe wirklich, dass dies deine letzte schlechte Erfahrung in Sachen Copyright war.

    Grüße
    Mingo

    • Antworten retrololo

      6. März 2026, 19:57

      Servus Mingo,

      vielen Dank für die netten Worte und deine Unterstützung, das bedeutet mir sehr viel! 🙂

      Das hoffe ich auch! Man darf gar nicht darüber nachdenken, wie viel Zeit und Geld in solche Strukturen gesteckt wird. Dabei gäbe es so viel wichtigere Baustellen, in welche die ganze rechtliche Kompetenz fließen könnte. Aber was weiß ich schon… 😀

      Was lernen wir für die Zukunft? Man kann wohl nicht vorsichtig genug sein…

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